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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG
1.     Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG regeln den Kauf von Eintrittskarten für das Brass Wiesn Festival (nachfolgend „Veranstaltung“), deren Lieferung und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

 

2.     Ausschließlichkeit der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für die Sonnenrot GmbH & Co. KG unverbindlich, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dies gilt auch, wenn die Sonnenrot GmbH & Co. KG der Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht oder ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

3.     Vertragsschluss
Durch Klicken des entsprechenden „Buttons“ auf der Internetseite der Sonnenrot GmbH & Co. KG oder auf den Seiten einer mit dem Vertrieb beauftragten Vorverkaufsstelle gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb einer Eintrittskarte ab und akzeptiert die Geltung dieser AGB. Erst durch Zusendung der Bestätigungs-Email der Sonnenrot GmbH & Co. KG oder der beauftragten Vorverkaufsstelle kommt der Vertrag zustande.

 

4.     Gesonderter Vertrag mit der Vorverkaufsstelle
Erfolgt der Verkauf über eine beauftragte Vorverkaufsstelle, wird über den Vorverkauf und die damit verbundenen Dienstleistungen zwischen der jeweiligen Vorverkaufsstelle und dem Vertragspartner ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die Sonnenrot GmbH & Co. KG ist nicht Partei dieses gesonderten Vertrages.

 

5.     Kein Fernabsatz-Widerrufsrecht
Beim Kauf von Eintrittskarten für Konzerte an einem festgelegten Termin besteht kein Widerrufsrecht nach §312b BGB.

 

6.     Preise und Gebühren
Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten umfasst die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die Vorverkaufsgebühr der Sonnenrot GmbH & Co. KG, jedoch keine weiteren Vorverkaufsgebühren wie z.B. System- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden im Verkaufsvorgang gesondert ausgewiesen. Je nach gewählter Versandoption können zusätzlich Versandkosten entstehen.
 
7.     Zahlung
Die Zahlung des Gesamtpreises inklusiver aller Gebühren und Kosten ist sofort nach Zugang der Bestätigungsmail fällig.
 
8.     Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum der Sonnenrot GmbH & Co. KG. Wird die Zahlung nicht durchgeführt oder rückbelastet, hat die Sonnenrot GmbH & Co. KG beim Versand von gedruckten Eintrittskarten Anspruch auf Rücksendung von bereits versendeten Eintrittskarten bzw. bei der Ausstellung elektronischer Tickets auf die Löschung der Daten zur Zutrittslegitimation.
 
9.     Lieferung, Gefahrübergang
Der Versand von Eintrittskarten erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an die von ihm angegebene Adresse. Mit der Übergabe der Eintrittskarten an den Frachtführer (z.B. die Post), geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Für Verzögerungen haftet die Sonnenrot GmbH & Co. KG nur, wenn sie diese Verzögerungen zu vertreten hat.
Der Versand von Eintrittskarten kann auch elektronisch erfolgen. Der Versand erfolgt dann mittels Email an die vom Käufer genannten Email-Adresse.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Versand von gedruckten Eintrittskarten.
 
10.  Prüfungs- und Rügepflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die erhaltenen Eintrittskarten und Eintrittsdaten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen gegenüber der Sonnenrot GmbH & Co. KG mindestens in Textform (also z.B. per Email) zu rügen. Bei Beanstandungen, die der Vertragspartner bei durchschnittlich gründlicher Prüfung hätte erkennen können, sind Rügen nach Ablauf dieser fünf Werktage ausgeschlossen.
 
11.  Informationspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor dem Antritt der Reise zum Veranstaltungsgelände,
auf der Internetseite www.brasswiesn.de zu informieren, ob die Veranstaltung auch wie geplant stattfindet. Die umfasst auch die Pflicht, sich fortlaufend über die Regelungen der Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen informiert zu halten.
 
12.  Hausordnung, Folgen eines Verstoßes
Ergänzend gelten die Hausordnung und Sicherheits- und Hygienebestimmungen, die am Veranstaltungsgelände aushängen und auf unserer Internetseite www.brasswiesn.de in der jeweils geltenden Fassung einsehbar sind. Die Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen können z.B. aufgrund sich verändernder Sicherheitslage oder zusätzlicher jetzt noch nicht absehbarer behördlicher Auflagen verändert werden. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Sicherheits- und Hygienebestimmungen kann dem Vertragspartner der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder er des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch deswegen gegen die Sonnenrot GmbH & Co. KG besteht nicht, es sei denn, die Sonnenrot GmbH & Co. KG hat den Verstoß mindestens mitzuvertreten.
 
13.  Kosten für vorgeschriebene Eingangstests
Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände Coronavirus SARS-CoV-2-Tests mit einem negativen Ergebnis gesetzlich oder im Hygienekonzept verbindlich vorgeschrieben, hat die teilnehmende Person die Kosten für diesen Test zu tragen.
 
14.  Kosten und Verantwortung für andere persönliche Zutrittsvoraussetzungen
Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände andere Tests, Impfungen, Bestätigungen oder Voraussetzzungen verbindlich vorgeschrieben, hat die teilnehmende Person diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu besorgen.
 
15.  Mitgebrachte Speisen und Getränke
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich bei Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Glasbehälter sind jedoch in jedem Fall untersagt.
 
16.  Kontrollen, verbotene Gegenstände
Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass Kontrollen vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Sonnenrot GmbH & Co. KG für diese Gegenstände.
 
17.  Übertragbarkeit der Eintrittskarte nach Einlass – Personalisierung - Weiterverkauf
Grundsätzlich sind Eintrittskarten bis zum erstmaligen Eintritt auf die Veranstaltung bzw. zum Tausch in ein persönliches Festivalarmband übertragbar.
Je nach Anforderung können Eintrittskarten beim Verkauf oder auf Anforderung nachträglich personalisiert werden.
Der gewerbliche Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt.
 
18.  Änderungen des Inhalts der Veranstaltung
Eine wesentliche Änderung des Inhalts der Veranstaltung liegt vor, wenn die Änderung den Charakter der Veranstaltung mehr als nur unwesentlich ändert. Subjektive Eindrücke des Vertragspartners spielen dabei keine Rolle. Der Austausch eines oder mehrerer Künstler stellt für sich genommen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
 
19.  Absage
Wird die Veranstaltung wegen eines Umstands verschoben, abgesagt oder abgebrochen, den die Sonnenrot GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. ihr zuzurechnende Personen nicht zu vertreten haben (z.B. Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie oder höhere Gewalt), richten sich die Rechte des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte nach den folgenden Regelungen:
  • Die Sonnenrot GmbH & Co. KG hat bei einer Absage das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nur verlangen, wenn die Wahrnehmung des neuen Termins für ihn unzumutbar ist.
  • Wird die Veranstaltung abgesagt und nicht nachgeholt, verliert der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte einen etwaigen Erstattungsanspruchs sechs Monate nach Kenntnis des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte von der endgültigen Absage.
  • Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden in keinem Fall erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
  • Wird die Veranstaltung abgebrochen und befinden sich nach Ablauf einer von der Sonnenrot GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Frist noch Gegenstände auf dem Veranstaltungs- oder Campinggelände, ist die Sonnenrot GmbH & Co. KG berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Ein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Sonnenrot GmbH & Co. KG für diese Gegenstände entsteht nicht.
20.  Haftung
Die Haftung der Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und anderer ihr zuzuordnenden Personen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung wegen Personenschäden oder um eine Haftung wegen der Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (dies sind die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Beauftragung Dritter). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Sonnenrot GmbH & Co. KG auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Vertragspartner hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform gegenüber der Sonnenrot GmbH & Co. KG entsprechend zu erhöhen.
 
21.  Besondere Regelungen wegen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020
Vor dem Hintergrund der COVID-19-bedingten Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 haben davon betroffene Vertragspartner das folgende zusätzliche Recht:
Kauft ein Vertragspartner, der bereits Inhaber einer Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr
2020 ist, bis zum auf der Internetseite www.brasswiesn.de genannten Termin eine Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr 2021, hat er das Recht, seinen Rückerstattungsanspruch wegen der Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 mit dem Preis für die Eintrittskarte für die Veranstaltung im Jahr 2021 zu verrechnen. Hierzu wird auf Anforderung ein entsprechender Gutscheincode erstellt und per Email an den Vertragspartner versandt und der entsprechende Gegenwert auf die Kaufsumme angerechnet.
Mit Ausübung dieses Rechts, sind sonstige Ansprüche des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte auf Rückerstattung, Gutschein oder ähnliches wegen der Absage der Veranstaltung im Jahr 2020 abgegolten.
Macht der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte für das Jahr 2020 von einem Rückerstattungsanspruch oder seinem Anspruch auf einen Gutschein entsprechend des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
Geltend, verliert er sein oben genanntes Umtauschrecht.
Eintrittskarten für die Veranstaltung im Jahr 2020 verlieren ihre Gültigkeit als Zutrittsberechtigung für die Veranstaltung im Jahr 2021, wenn sie nicht innerhalb des genannten Zeitraums in der oben beschriebenen Weise getauscht werden.
 
22.  Hygiene und Infektionsschutz
Um Erfordernissen der Hygiene und des Infektionsschutzes gerecht zu werden, kann die Sonnenrot GmbH & Co. KG Verhaltensregeln für die Teilnehmer der Veranstaltung vorschreiben und Maßnahmen anordnen (zum Beispiel AHA-Regeln, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse).
Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu leisten.  Vertragspartner bzw. Inhaber von Eintrittskarten, die diese Vorgaben nicht beachten oder ihnen nicht Folge leisten, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.
 
23.  Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.
 
24.  Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sonnenrot GmbH & Co. KG für die vorübergehende Nutzung von Campingplätzen
 
Der Erwerb eines Camping-Tickets und die Nutzung der Campingflächen ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das jeweilige Festival erworben haben.
 
1.     Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Campingflächen des Brass Wiesn Festivals gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brass Wiesn Festivals und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
2.     Wetter
Die Nutzbarkeit der Campingflächen sowie der eigenen Aufbauten unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Campingflächen und der bestehenden Aufbauten kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
3.     Wildcampen
Das Campen und Aufbauen von Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
4.     Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Campingkarte und Nutzung der Campingflächen des Brass Wiesn Festivals verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit genutzter Zelte und Aufbaubauten zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
5.     Erlaubte Zelte – Verbot der Fahrzeugnutzung
Erlaubt sind Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör und je 4er-Gruppe ein Pavillon mit den Maximalmaßen 3m x 3m, wobei der Gesamtflächenverbrauch je Person ein Maß von 6 m2 nicht überschreiten darf.
Das Befahren oder das Heranfahren an den Campingbereich ist gleich zu welchem Zeitpunkt nicht gestattet, dies bedeutet aber nicht, dass auf dem Campingplatz kein Fahrzeugverkehr erfolgt.
6.     Stromversorgung
Es gibt auf den Campingflächen keine Stromversorgung. Die Teilnehmenden haben ihre komplette Anwesenheit darauf einzurichten (Beleuchtung, Lademöglichkeiten für Mobiltelefone usw.)
7.     Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmer zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung der zugewiesenen Campingfläche und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Fläche und sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag. Dies gilt auch für die Parkplätze.
8.     Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen und Benutzen von Generatoren oder zusätzlichen Autobatterien ist aus Sicherheits- und Lautstärkegründen verboten. Details und zusätzliche verbotenen Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite www.brasswiesn.de /......
9.     Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen diese Regelungen oder die Platzordnung, kann die Sonnenrot GmbH & Co. KG den verstoßenden Teilnehmer des Geländes verweisen und zuvor auch schon den Zutritt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Camping-Ticket, wenn die Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit)-zu vertreten haben.
10.  Haftung
Die Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Sonnenrot GmbH & Co. KG auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per Email) gegenüber der Sonnenrot GmbH & Co. KG entsprechend zu erhöhen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sonnenrot GmbH & Co. KG für die vorübergehende Vermietung von Wohnmobil-Stellplätzen
 
Der Erwerb eines Stellplatz-Tickets und die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätze ist nur Personen gestattet, die zusätzlich eine Eintrittskarte für das jeweilige Festival erworben haben.
 
1.     Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wohnmobil-Stellplätzen des Brass Wiesn Festivalsgelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brass Wiesn Festivals und werden durch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie die Platzordnung ergänzt.
2.     Wetter
Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen unterliegt verschiedenen Wetterbedingungen und Umwelteinflüssen. Die Nutzbarkeit der Wohnmobil-Stellflächen kann aus Sicherheitsgründen und/oder behördlicher Anordnung eingeschränkt sein.
3.     Wildcampen
Das Abstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.
4.     Stand- und Verkehrssicherheit
Mit Erwerb der Wohnmobil-Stellflächen-Karte und Nutzung der Wohnmobil-Stellflächen des Brass Wiesn Festivals verpflichten sich die Nutzer*innen auf die Stand- und Wettersicherheit ihrer Infrastruktur (Wohnmobil/Wohnwagen/Aufbauten etc.) zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleibt der Nutzer für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich.
5.     Geltung der StVO
Auf dem gesamten Gelände, auf dem sich Wohnmobile/Fahrzeuge bewegen, gilt die StVO.
6.     Parkpersonal
Das Parkpersonal übt für die Sonnenrot GmbH & Co. KG das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus. Den Anweisungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
7.     Gültigkeit Ticket
Das Wohnmobilticket ist nur gültig, wenn gut sichtbar an der Frontscheibe ausliegt/angebracht ist und das korrekte KFZ-Kennzeichen eingetragen ist.
Das Ticket gilt für jeweils ein Fahrzeug mit einem Gesamtflächenverbrauch von maximal 40m2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t. Zusätzlich zum Fahrzeug darf maximal ein Aufbau (Zelt, Pavillon) in angemessener Größe auf dem überlassenen Platz errichtet/genutzt werden.
8.     Zustand Fahrzeug
Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein und darf keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten durch den Teilnehmer bemerkt, hat er unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Sonnenrot GmbH & Co. KG bzw. dieser zuzuordnender Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst).
9.     Platzverweis bei Verstoß
Bei einem nicht nur unwesentlichen Verstoß gegen die Regelungen aus Ziff. 3 und 4, kann die Sonnenrot GmbH & Co. KG das betreffende Fahrzeug des Geländes verweisen und zuvor auch schon die Zufahrt verweigern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für sein Wohnmobil-Ticket, wenn die Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, den Verstoß (zumindest mit)-zu vertreten haben.
10.  Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung
Das vom Teilnehmenden zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung des Stellplatzes. Sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG, noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag.
Erfolgt bei stark verschmutzten Unterkünften vor der Rückgabe keine Reinigung der Unterkunft durch den Mieter, können bis zu 50% der Kaution einbehalten werden.

 

11.  Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme bestimmter Gegenstände auf das Festival- und damit auch auf das Wohnmobilgelände ist verboten. Details und die verbotenen Gegenstände ergeben sich aus der Internetseite www.brasswiesn.de/

 

12.  Haftung
Die Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnende Personen, haften nicht für Schäden, es sei denn, der Sonnenrot GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder ihr sonst zuzurechnender Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Überlassung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Sonnenrot GmbH & Co. KG auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z.B. per Email) gegenüber der Sonnenrot GmbH & Co. KG entsprechend zu erhöhen.
 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNEN ZUM TICKETKAUF

 

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Tickets di Bavaria GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Tickets, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Tickets abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese AGB regeln lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

- indem er dem Kunden die bestellten Tickets liefert, wobei insoweit der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich ist, oder

- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

 

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

3.4 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

 

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.5 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

4.6. Bei jeder Bestellung wird eine Servicegebühr erhoben, welche der Aufrechterhaltung von Kundensupport, Weiterentwicklung des Systems und andere Leistungen abdeckt.

4.7. Bei der Auswahl von Hardtickets fallen zusätzlich Versandkosten an.

 

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:

- per E-Mail

- postalisch

5.2 Im Falle einer postalischen Lieferung gelten hierfür die nachfolgenden Bestimmungen:

5.2.1 Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Artikelbeschreibung gesondert angegeben.

5.2.2 Sendet das Transportunternehmen die versandten Tickets an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.2.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Tickets dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets grundsätzlich erst mit Übergabe der Tickets an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Tickets auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.2.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Tickets zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Tickets wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

 

6) Einlösung von Tickets

6.1 Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.

6.2 Das Ticket ist übertragbar. Ist der Verkäufer zugleich auch Veranstalter, kann er mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der das Ticket am Veranstaltungsort einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

 

8) Anwendbares Recht

8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 

9) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cashless Payment


Das Brass Wiesn Festival verwendet das von Global Event Technologie GmbH & Co KG, A-5400 Hallein, Neualmerstraße 37, (in weiterer Folge „GET“) bereitgestellte bargeldlose Bezahlsystem in Form eines Armbandes mittels NFC Chip. Der Vertrieb erfolgt im Namen und für Rechnung der Sonnenrot GmbH & Co. KG (in weiterer Folge „VERANSTALTER“). Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen der Sonnenrot GmbH & Co. KG und dem jeweiligen Karteninhaber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
Begriffsbestimmungen:
CHIP
NFC Karten bzw. Armbänder (= „Chip“) werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, um einen bargeldlosen Zahlungsvorgang mittels NFC Technologie zu ermöglichen. Die zur Verfügung gestellten Karten bzw. Armbänder kommen grundsätzlich jeweils nur bei der konkreten Veranstaltung zum Einsatz. Sollte es sich um eine Dauerveranstaltung bzw. Projekt handeln, kann die Karte (bzw. das Armband) auch längerfristig zum Einsatz kommen, sowie beladen und entladen werden. 
TOP-UP
Als „top-up“ wird der Vorgang bezeichnet, wodurch Geld (mittels Bargeld, Bankomat-, Kreditkarte, Voucher o.ä.) auf den Chip des Kunden geladen wird.
TOP-UP Station
Als „top-up Station“ wird die Vorrichtung bzw. die Station bezeichnet, welche zur Aufladung vor Ort beim Projekt dient. Es kann sich um eine betreute Aufladestation (Personal vor Ort) oder um eine Self-Service-Station handeln.
ONLINE TOP-UP
Online top-up bezeichnet die Möglichkeit, online via bereitgestellter Plattform (Eventportal) Geld bereits vor dem Event auf den Chip zu laden. Dieser Vorgang kann – sofern eingerichtet – beliebig oft und auch während der laufenden Veranstaltung durchgeführt werden. Die Entscheidung ob bzw. welche jeweiligen Optionen eröffnet sind, behält sich der Veranstalter vor. Sollten Produkte online erworben werden (egal ob Guthaben oder faktische Produkte wie Getränke oder Merchandise Produkte kann binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückgetreten werden ab Erhalt der Ware.
PAYOUT
Als Payout wird der Vorgang bezeichnet, mittels welchem das auf die Karte bzw. Band gebuchte (Rest-)Guthaben wieder vom Kunden nach dem Projekt zurückgefordert werden kann.
 
BELEG
Ein Beleg im Sinn dieser Richtlinie entspricht den in Österreich geltenden Bestimmungen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Ein Beleg wird zu jedem Verkaufsvorgang erstellt und unter „Transaktionen“ im Eventportal zum Download zur Verfügung gestellt.
 
UID NUMMER
UID Nummer im Sinn dieser Richtlinie ist die 14-stellige Nummer, welche auf der Rückseite des Chips bzw. der Karte aufgedruckt ist. Diese wird zur Nachverfolgung der Konsumation, zur Online-Aufladung sowie zur Auszahlung des Restguthabens (=Payout) benötigt.
GIFT GUTHABEN
Vom Veranstalter kann Geld in Form von Gutscheinen auf den Chip geladen werden. Dieses Guthaben („Gift Guthaben“) kann beim Payout nicht ausbezahlt werden. Weiters kann es somit auch nicht auf andere Chips übertragen werden. Dieses „geschenkte“ Guthaben kann vom Veranstalter frei vergeben werden, weshalb auf dessen Erteilung grundsätzlich kein expliziter Anspruch besteht.
EVENTPORTAL
Die Seite www.eventortal.iowird von Global Event Technologies GmbH & Co KG betrieben. Im Eventportal ist es möglich, den jeweiligen Chip hinzuzufügen, Transaktionen und Belege abzurufen, den Chip vor- beziehungsweise während dem Event zu beladen und gegebenenfalls nach der Veranstaltung einen Payout zu beantragen.
KUNDE/BESUCHER
Als „Kunde“ bzw. „Besucher“ gelten jegliche Besucher bzw. Kunden des jeweiligen Veranstalters bzw. des Betriebes, wo ein System von GET zum Einsatz kommt. Unter einem „System von GET“ ist nicht nur die entsprechende Hard- und Software zu verstehen, sondern jegliches Produkt oder Gerät, welches unmittelbar mit GET in Verbindung steht, sowie weiters auch Mitarbeiter, die mit dem System in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
 
Vertragsbeziehungen
(1)  Mit dem Bezug bzw. Aufladen des Chips kommt ein Vertrag zwischen VERANSTALTER und dem Karteninhaber über die Nutzung des Chips als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
(2)  Der Eintrittskartenverkauf, Konsumation bei Pop-Up-Stores und Design-Ständen sind Gegenstand gesonderter Vertragsverhältnisse mit VERANSTALTER, für die gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten.
(3)  VERANSTALTER ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von VERANSTALTER zu erbringenden Leistung Dritter zu bedienen.
(4)  Der Chip wird unpersonalisiert ausgestellt, kann vom Karteninhaber jedoch zu seinem persönlichen Account im „Eventportal“ von GET hinzugefügt werden, um Guthaben aufzuladen bzw. einen Online-Payout zu beantragen.
(5)  Der Chip darf nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken genutzt werden. Das Armband darf nicht weitergegeben werden. Eine Weitergabe ist nur dann zulässig, sofern der Karteninhaber den neuen Karteninhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und VERANSTALTER einverstanden ist.
(6)  Nimmt der Karteninhaber Leistungen von Partnerunternehmen vomVERANSTALTER in Anspruch, die ebenfalls mit dem Armband bezahlt werden können, so begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Partnerunternehmen.
 
Leistungsumfang
(1)  Mit dem Armband kann der Karteninhaber bei VERANSTALTER bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs ist ein Widerruf der Zahlung ausgeschlossen.
(2)  VERANSTALTER schuldet nicht die Erbringung der von den Partnerunternehmen angebotenen Leistung, die mit der Karte bezahlt werden können.
 
Erwerb
(1)  Das Armbandist beim VERANSTALTER an der Kasse / Bänderschleuse erhältlich.
(2)  Der Armbandinhaber erwirbt das Eigentum am Armband und ist somit in weiterer Folge berechtigt über das Kartenguthaben zu verfügen.
(3)  Die Karte hat grundsätzlich einen Mindestausgabewert von 0,00 €. Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist einseitig durch VERANSTALTER jederzeit möglich.
 
Top-Up (Aufladung)
(1)  Das Armbandwird ohne Startguthaben ausgegeben. Es ist jederzeit (wieder-)aufladbar und kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte (Top-up Station) per Bargeld, Bankomatkarte oder Kreditkarte (Visa Card, Master Card, VPay)aufgeladen werden. Der Armband-Inhaber kann sein Armband nur im Rahmen von vorhandenem Kartenguthaben nutzen.
(2)  Bei der Beladung mittels Bankomat oder Kreditkarte wird die Zahlung durch Eingabe des Codes bzw. mittels Unterschrift bestätigt. Der Veranstalter haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Bankomat-/Kreditkarte durch Dritte.
(3)  Sofern der Top-Up mittels Kreditkarte erfolgt, gewährleistet der Kunde bei jedem Top-Up eine problemlose Belastung der Kreditkarte - und somit die Deckung seines Kontos. Sollte eine korrekte Belastung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Geld anderweitig einzufordern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, zuerst den Bezahlvorgang vollständig abzuschließen und dafür im Anschluss das gekaufte Produkt, die Dienstleistung oder Sonstiges zu erwerben.
(4)  Sofern bei der Veranstaltung ausschließlich bargeldlos bezahlt wird, darf durch den Kunden nicht versucht werden, zu kaufende Produkte oder Dienstleistungen etc. mittels Bargeld zu erwerben.
(5)  Online top-up: Sollte nach dem erfolgten Online top-up keine aufrechte Internetverbindung bestehen und die der Chip des Besuchers (Empfängerarmband bzw. Karte) das aufgeladene Guthaben nicht sofort nutzen können, kümmert sich der Kunde spätestens beim Payout-Vorgang selbst um die Rückerstattung der vorgenommenen Aufladung. Für vorübergehendefehlende Internetverbindung und daraus resultierende, vorübergehendes, nicht zur Verfügung stehendes Aufladungen ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen.
(6)  Der Kunde hat keinen expliziten Anspruch, dass seine Karte/Armband mit Geld be- oder entladen wird. Grundsätzlich kann jedoch - während der jeweiligen Öffnungszeiten - bei der Veranstaltung bei den jeweiligen Stationen Geld auf die Karte/Armband aufgebucht werden. Eine Entladung (Payout) vor Ort bei der Veranstaltung ist insofern möglich, als der Veranstalter diese Option anbietet. Grundsätzlich kann weiters bei jeder Top-Up Station und jedem Mitarbeiter, der ein Cashless-Gerät vor Ort am Projekt verwendet, das zu diesem Zeitpunkt auf der Karte/Armband vorhandene Guthaben abgefragt werden. Der Besucher hat jedoch keinen konkreten Anspruch, dieses zu einer bestimmten Zeit abzufragen.
(7)  Der Mindestaufladebetrag beträgt 5,00€, der Höchstaufladebetrag 500,00€
(8)  Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.
 
Belege
(1)  Alle Belege können im Eventportal (www.eventportal.io) online via Eingabe der UID Nummer (s.o.) und unter Umständen entsprechender Sicherheitsnummer abgerufen werden. Ist der Beleg durch verbindungstechnische Schwierigkeiten nicht sofort nach der Buchung online abrufbar, ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen, sofern der Beleg bei funktionierender Internetverbindung zur Verfügung steht. Diese Zeitverzögerungmuss jeweils verhältnismäßig sein.
(2)  Sollte der Link zum Eventportal aus einem Grund nicht zugänglich sein, verpflichtet sich der Veranstalter - bzw. bei Systemfehler auch GET - in angemessener Zeit diesen Link wieder zugänglich zu machen.  Mängel wie Unleserlichkeit, Rechtschreibfehler, Internet oder Systemausfall, oder höhere Gewalt berechtigen jedoch auch in diesem Fall keine Regressforderungen.
(3)   Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, vor Ort Möglichkeiten zum Ausdrucken der Belege bereitzustellen.
 
Kartenpfand
(1)  Das Kartenpfand beträgt 0,-- Euro.
(2)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kartenpfand zu verlangen. Sofern ein Kartenpfand vorgesehen ist, wird der Betrag des Kartenpfandes bei dem ersten Top-Up auf der Karte gesperrt und erst bei Rückgabe der Karte vor Ort beim Projekt wieder freigegeben. Eine andere Möglichkeit der Abwicklung von Becherpfand, ist die jeweilig entsprechende Verrechnung des Becherpfandes zuzüglich zum Getränk (Bsp: Verrechnung von gesamt €3,00 wobei €2,00 Getränkekosten und €1,00 Becherpfand ist). Der Betrag wird bei Rückgabe eines Bechers rückerstattet, wodurch folglich zwei separate Buchungen entstehen. In einem Vorgang können auch mehrere Becher zurückgegeben werden, was jedoch die jeweilige Verfügungsbefugnis des Becherpfands entsprechend voraussetzt.
(3)  „Gewerbliches Bechersammeln“ ist bei jeglicher Veranstaltung untersagt, weshalb zugestimmt wird, dass ein entsprechend hoher Betrag, der aufgrund unzulässiger Becherrückgaben vor Ort am Chip entstanden ist, dieses Guthaben vom Kunden nicht zur Auszahlung (siehe PAYOUT) gelangen kann.  
 
Bedienfehler
(1)  Der Veranstalter haftet nicht für beim Auf- oder Abbuchen erfolgte Bedienfehler, was auch für jegliche Gehilfen zu gelten hat. Diesbezüglich können sich die Besucher jeweils vor Ort an die zuständige Person wenden bzw. den Veranstalter kontaktieren. Sollten dem Besucher durch erfolgte Bedienfehler Geldvorteile erwachsen, ist er nicht dazu autorisiert, dieses Geld auszugeben, sondern hat sich unverzüglich an einen ausgewiesenen Helpdesk des Veranstalters zu wenden.
 
Gültigkeitsdauer
(1)  Das Armband ist so lange gültig, solange VERANSTALTER, das Cashless System von GET vertraglich nutzen kann. Endet dieses Vertragsverhältnis, ist eine Verwendung der Cashless-Karte/Armband/Armband ausgeschlossen und es besteht lediglich ein Anspruch auf Auszahlung des aufgeladenen Guthabens.
 
Payout (Rückzahlung von Guthaben)
(2)  Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, sich ein etwaiges Kartenguthaben zum Nennwert über das „Eventportal“ von GET in Form einer Überweisung auf ein Konto rückzahlen zu lassen. Im Falle der Überweisung wir das Kartenguthaben mit angemessenen Transaktionskosten belastet. Eine Inlandsüberweisung kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen. Bei einer Überweisung auf ein ausländisches Konto behält VERANSTALTER sich vor, das Kartenguthaben auch mit anfallenden Bearbeitungs-/Servicegebühren zu belasten. Der Überweisungszeitraum kann je nach Land mehrere Tage bis Wochen dauern.
(3)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Payout-Vorgang je nach Veranstaltung festzulegen und, wenn auch kurzfristig im Vorhinein, abzuändern. Payout kann, je nach Vorgabe des Veranstalters, direkt vor Ort am Event oder im Nachhinein online erfolgen. Der Veranstalter gibt in einer angemessenen Frist vor der Veranstaltung bekannt, in welcher Form der Payout bei der konkreten Veranstaltung erfolgt. Sollte der Payout-Vorgang nur online im Nachhinein gewährt werden, kann dieser nur innerhalb der vom Veranstalter jeweils vorgegebenen Frist vorgenommen werden. Nach Fristablauf ist grundsätzlich kein Payout mehr über die Online-Plattform (Eventportal) möglich. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich das Recht vor, egal ob bei Payout vor Ort oder online im Nachhinein, eine Bearbeitungsgebühr bzw. Servicegebühr einzubehalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, sollte es durch falsches oder unvollständiges Ausfüllens des Onlineformulars bezüglich Payout zu keiner Rückerstattung des Geldguthabens kommen.
(4)  Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten eindeutigen Karten-ID der Karte durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Kartenbruch) ist eine Rückzahlung des Restguthabens ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach.
 
Reklamationen und Geltendmachung von Einwänden
(1)  Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den Partnerunternehmen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.
(2)  Etwaige Reklamationen hinsichtlich des Armbands können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an VERANSTALTER gerichtet werden.
(3)  Der Karteninhaber hat bei jeder Kartentransaktion die Höhe des Kartenguthabens am Display des Zahlungsgerätes zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort zu reklamieren.
(4)  Sollte dem Karteninhaber nachweislich Geldvorteile durch erfolgte Bedienfehler erwachsen, ist dieser berechtigt, dieses Geld auszugeben. VERANSTALTER behält sich vor, diese Fehler, sobald sie offenkundig werden, entsprechend zu korrigieren.
 
Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
(1)  Der Karteninhaber hat die Cashless-Karte/Armband/Armband mit besonderer Sorgfalt, ggf. in einer gesonderten Datenschutzhülle, aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
(2)  Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Cashless-Karte/Armband trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rückzahlungsstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Cashless-Karte/Armband ist.
(3)  Der Armbandinhaber kann das personalisierte Armband sperren lassen.
(4)  Stellt der Karteninhaber eines personalisierten Armbands den Verlust oder Diebstahl selbigen, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der des Armbands oder der Kartendaten fest, hat er sich unverzüglich beim Welcome Center zu melden (Sperranzeige).Dabei hat der Karteninhaber die Kartennummer („UID Nummer“) anzugeben.
(5)  Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
(6)  Bei Verdacht auf Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch VERANSTALTER. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch VERANSTALTER bleibt vorbehalten.
 
Haftung
(1)  VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für Verlust und Diebstahl von Cashless-Karte/Armbandn.
(2)  VERANSTALTER übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit sowie für die Vollständigkeit der mit der Cashless-Karte/Armband bezahlten Leistungen der Partnerunternehmen.
(3)  Verliert der Karteninhaber seine personalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe seines Guthabens auf der Cashless-Karte/Armband, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft.
(4)  Der Karteninhaber haftet nicht für Schäden nach Absatz (3), wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil VERANSTALTER nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden nachweislich dadurch eingetreten ist.
(5)  Verliert der Karteninhaber seine unpersonalisierte Cashless-Karte/Armband, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden in Höhe seines Guthabens auf der Cashless-Karte/Armband, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft.
(6)  Hat VERANSTALTER durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet VERANSTALTER für den entstandenen Schaden im Umfang des von VERANSTALTER zu vertretenden Mitverschuldens.
(7)  Sobald VERANSTALTER der Verlust oder Diebstahl der Cashless-Karte/Armband/Armband, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Cashless-Karte/Armband/Armband im Sinne dieser AGBs (Punkt 9, Abs. 4) angezeigt wurde, übernimmt VERANSTALTER alle danach durch Kartenverfügung entstehenden Schäden. Die Haftung von VERANSTALTER ist auf die Höhe des Kartenguthabens beschränkt. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.
 
Datennutzung, Datenschutz, Geheimhaltung
(1)  Der Karteninhaber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten durch VERANSTALTER im Zuge der Vertragsbeziehung verarbeitet gespeichert werden. Zu diesem Zweck kann der Karteninhaber über die erhobenen Daten kontaktiert werden.
(2)  Kunden ist es ausdrücklich verboten, Systeme von GET zu kopieren, nachzumachen oder anderweitig missbräuchlich zu verwenden. Sollten einem Kunden Betriebsgeheimnisse, wenn auch nur zufällig bekannt werden, ist er dazu verpflichtet, diese als solche zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits vorher, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren; oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen wurden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
 
Änderungen der Bedingungen
(1)  Änderungen dieser AGBs werden dem Karteninhaber vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Internet auf der Website von VERANSTALTER mitgeteilt. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntmachen, jedenfalls aber vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wir ihn VERANSTALTER bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
(2)  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
 
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(3)  Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich

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